Sie allein entscheiden, welcher Bestatter beauftragt wird
Bitte bedenken Sie immer, dass keinerlei Verpflichtung besteht, ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist, welche Bestattungsart gewünscht wird und auf welchem Friedhof die Bestattung stattfinden soll.
Die Wahl des Bestatters steht Ihnen immer frei. Dies gilt auch, wenn hilfreich erscheinende Personen in Krankenhäusern, Seniorenheimen oder an sonstigen Orten versuchen, Sie zur Auswahl eines bestimmten Bestatters zu bewegen. Sie sind grundsätzlich frei in Ihrer Entscheidung.
Quelle:Bestattungen Bilderbeck seit 1850 im Bielefelder Westen.