Entgegen der weitläufigen Meinung haben Sie immer das Recht, Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen – auch in jenen Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten an eine bestimmte Firma (z.B. Gärtner oder Bestatter) übertragen wurden. Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen bei den Friedhofsgebühren keine finanziellen Nachteile für Sie.
Die Kosten der Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Gemeinde oder der Friedhofsverwaltung im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben und sind für alle Bürgerinnen und Bürger gleich. Preisunterschiede gibt es natürlich in den einzelnen Gemeinden, Städten und Bundesländer. Unabhängig davon, für welchen Bestatter Sie sich entscheiden. Sie können den Bestatter frei Wählen. Unser Tipp: Informieren Sie sich schon zu Lebzeit über die unterschiedlichen Bestattungsarten und Kosten einer Beerdigung.
Wer seine Angehörigen für den Fall des eigenen Todes nicht mit schwierigen Entscheidungen allein lassen will, kann schon zu Lebzeiten vorsorgen. Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie genau festlegen, wie Ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll.
Wir informieren Sie gerne ausführlich und unverbindlich. 0931-46088479
Deutschlandweite Beratung über Bestattungsarten und Kosten einer Beerdigung.
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