Naturbestattung Die Schweiz besitzt ein sehr liberales Bestattungsgesetz und verlangt keine staatlichen Gebühren (Friedhofsgebühren) von den Hinterbliebenen

Felsbestattung Naturbestattung
Felsbestattung Naturbestattung

Die Menschen suchen alternative Formen der Bestattung. In fast allen Ländern und Kulturen wird diesem Bedürfnis auch Rechnung getragen und der Wusch auf Selbstbestimmung nach dem Ableben respektiert. Aber nicht in Deutschland, denn hier unterliegt die Totenasche dem gesetzlichen Friedhofszwang.

 

Daher können wir als Bestatter Ihnen die Urne auch nicht aushändigen.

 

Eine rechtzeitig erstellte Willenserklärung, respektive das Abschließen eines Naturbestattungsvertrages zu Lebzeiten, nimmt den Angehörigen die Sorge um die Entscheidung der Bestattungsform und garantiert somit die Umsetzung des letzten Wunsches der / des Verstorbenen.

 

Die Schweiz besitzt ein sehr liberales Bestattungsgesetz und verlangt keine staatlichen Gebühren (Friedhofgebühren) von den Hinterbliebenen, sodass dadurch Bestattungen günstiger und individueller als in Deutschland durchgeführt werden können.

 

Kostenlose Beratung über Naturbestattungen in der Schweiz