Erben und Vererben: Mein Testament

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Erben und Vererben: Mein Testament

 

Wir können und dürfen selbstverständlich keine Beratung durch einen Anwalt oder durch einen Notar ersetzen, sondern möchten nur eine kleine Hilfestellung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder an einen Notar bei FRAGEN.

 

Wir geben Ihnen hier 3 Möglichkeiten ein Testament zu erstellen. Das günstigste ist natürlich das schreiben eines eigenhändigen Testaments.

 

1. Eigenhändiges Testament

Dieses Testament muß von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben sein. Den Abschluss bilden immer das Datum und der Ort der Niederschrift. Der Erblasser muss das Testament ganz am Schluss dann unterschreiben. Zum Verfassen dieses Testaments benötigen Sie keinen Zeugen und noch keinen Notar. Es kann zudem jederzeit kostenfrei vernichtet und ein Neues errichtet werden.


2. Öffentliches (notarielles) Testament

Bei diesem Testament erhalten sie von Ihrem Notar die Testamentsvorlage, Hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung der Notare. Sie können sich aber auch gerne vorab bei einem Anwalt, der spezialisiert auf Erbrecht ist Beraten lassen. Wir empfehlen Ihnen die Kanzlei für Erbrecht: Jordan – Schäfer – Auffermann in Würzburg


3. Das Nottestament (oder Bürgermeister oder Drei-Zeugen Testament)

Ein Nottestament kann nur von Personen verfasst werden, die in einer außerordentlichen Notlage oder Lebensgefahr sind. Wenn Sie z.B. bei einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, eigenhändig oder öffentlich ein Testament zu erstellen. Die Zeugen müssen das Testament schriftlich niederlegen oder sofort beim nächstgelegenen Gericht zu Protokoll geben und unterschreiben.

Sie können natürlich die Erbfolge anstatt durch eigenhändiges oder gemeinschaftliches Testament auch mit Hilfe eines sogenannten Erbvertrages regeln. Ein Erbvertrag muss von zwei Personen abgeschlossen werden. Weiter Infos erhalten Sie von einem Notar oder einem Anwalt.

 

P.S. Die wohl am weitesten verbreitete Form der Erbfolge ist das eigenhändige Testament. In einem eigenhändigen Testament regeln Sie allein die von ihnen gewünschte Erbfolge. 
In der Erbschaft Broschüre finden Sie ab Seite 22 Formulierungsbeispiele. 

 

Rechtzeitig das Erbe regeln:

Erbfall - Testament - Erbvertrag - Schenkung
Kostenlose Broschüre, verlässlich gibt dieser Ratgeber Antwort auf alle wesentlichen fragen rund um Erbschaft und letztwillige Verfügung. Herausgeber Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

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Vorsorge für den Erbfall
Vorsorge für den Erbfall durch Testament - Erbvertrag - Schenkung
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